30-Jährige entgeht Haft bei Ausreisekontrolle nach Marokko durch Restbetragszahlung

Am Dienstagnachmittag (11.11.25) erschien eine deutsche Staatsangehörige bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Marokko vorstellig. Bei der Überprüfung ihrer Daten stellten die Beamten der Bundespolizei eine Ausschreibung zur Festnahme wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort fest.
Da die 30-Jährige zu einem früheren Zeitpunkt bereits einen Teil der Geldstrafe bezahlt hatte, war nun entweder die Zahlung des Restbetrages fällig oder ersatzweise 13 Tage Haft.
Sie konnte den Restbetrag aufwenden und entging damit der Haft.
Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen konnte sie ihren Flug planmäßig antreten.

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