Im Zusammenhang mit dem Brand in einem Mehrfamilienhaus liegen der Polizei nun erste Ermittlungsergebnisse vor. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen hat vermutlich ein Böller den Brand auf einem Balkon im Hochparterre ausgelöst. Auf dem Balkon war zum Zeitpunkt des Brandausbruchs Sperrmüll gelagert.
Durch mehrere Zeugenbefragungen in der Nachbarschaft rückte eine Gruppe Kinder in den Fokus der Ermittlungen. Die Jungen im Alter von 12 und 13 Jahren hatten unmittelbar vor dem Brand sich auf einem nahegelegenen Spielplatz aufgehalten und dort mit handelsüblichen Böllern bzw. Kinderfeuerwerk hantiert und diese auch gezündet. Momentan gehen die Ermittler davon aus, dass einer der Jungen einen Böller auf den Balkon geworfen hat.
Nach dem Paragraphen 832 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haften Erziehungsberechtigte, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und dadurch ein Schaden entsteht. Die Geschädigten könnten in solchen Fällen Schadensersatz und ggf. Schmerzensgeld verlangen. Das umfasst sowohl die Kosten für die beschädigte Wohnung als auch mögliche Folgeschäden. Zudem können Schadensersatzansprüche über Jahrzehnte finanzielle Folgen haben: Wird ein rechtskräftiger Titel (z. B. ein Urteil oder Vergleich) erwirkt, bleibt dieser bis zu 30 Jahre lang vollstreckbar. Selbst wenn die Eltern aktuell keine Mittel zur Zahlung haben, kann die Forderung also noch viele Jahre später geltend gemacht werden.
Die Polizei Celle nimmt den Vorfall zum Anlass, eindringlich vor dem unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik zu warnen. Böller und Feuerwerkskörper sind keine Spielzeuge. Unsachgemäße Handhabung kann zu schweren Sachschäden, Verletzungen oder – wie in diesem Fall – zum Tod von Tieren führen. Außerdem ist der Besitz und das Zünden bestimmter Böller außerhalb der Silvesterzeit gesetzlich verboten. Eltern werden dringend gebeten, mit ihren Kindern über die Gefahren von Feuerwerkskörpern zu sprechen und darauf zu achten, dass diese keinen Zugang zu Pyrotechnik haben.
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