Die Bundespolizeiinspektion Konstanz hat am Dienstag einen Vollstreckungshaftbefehl festgestellt. Der Gesuchte konnte die Geldstrafe nicht bezahlen und musste eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Am Dienstagabend kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei im grenzüberschreitenden Zug RE3069 von Schaffhausen nach Singen kurz vor der Einfahrt in den Bahnhof Singen einen 29-jährigen Mann aus Rumänien. Dabei stellten sie den offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz fest, weil der Mann die Geldstrafe aus dem Juli 2024 wegen Trunkenheit im Verkehr noch nicht beglichen hatte.
Da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, trat er eine 19-tägige Ersatzfreiheitsstrafe an. Die Beamten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.