Freiburg: Urteil im Beschleunigten Verfahren wegen Diebstahls mit Waffen

In Freiburg hat ein 35-Jähriger im beschleunigten Verfahren wegen Diebstahls mit Waffen eine Freiheitsstrafe erhalten. Am Samstagmittag, den 08.11.2025, entwendete der Mann in einer Filiale eines Textileinzelhändlers in der Freiburger Innenstadt eine hochwertige Jacke und ein T-Shirt im Wert von rund 400 Euro. Bei der Begehung der Tat führte er bewusst griffbereit und für Zeugen sichtbar ein Küchenmesser im Hosenbund mit sich.

Der Tatverdächtige wurde auf frischer Tat betroffen und konnte von Polizeibeamten unmittelbar festgenommen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg wurde am Sonntag beim zuständigen Amtsgericht ein Hauptverhandlungshaftbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt. Der Mann wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.

Bereits am Montag, den 10.11.2025, wurde der Mann durch das Amtsgericht Freiburg im Beschleunigten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit Bewährung verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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