Gestern Nachmittag wurden zwei polnische Staatsangehörige im Zuge der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen am Autobahnrastplatz An der Neiße festgenommen. Die Festnahmen erfolgten innerhalb weniger Stunden.
Der 46 Jahre alte Mann wies einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I wegen Diebstahls auf. Die zugrunde liegende Strafe war noch offen; er beglich gestern 900 Euro zuzüglich 81 Euro Verfahrenskosten, um weiterreisen zu können.
Der zweite Mann, 42 Jahre alt, hatte vom Amtsgericht Augsburg wegen Körperverletzung eine Verurteilung; die Forderung betrug 2.700 Euro. Da er nicht zahlte, erließ die Staatsanwaltschaft Augsburg einen Haftbefehl. Er entschied sich dazu, den vierstelligen Betrag sofort zu überweisen, um Haft zu vermeiden.
Die Haftbefehle wurden inzwischen gelöscht. Die Festnahmen ereigneten sich am gestrigen Dienstagnachmittag innerhalb weniger Stunden im Zuge der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen. Festnahmeort war in beiden Fällen der Autobahnrastplatz An der Neiße.
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