In einer gemeinsamen Mitteilung der Staatsanwaltschaft Münster und der Polizei Münster wird ein Nachtrag zur Pressemitteilung zu dem Einsatz in Sassenberg veröffentlicht. Eine Ermittlungskommission der Polizei Münster hat die Umstände des polizeilichen Schusswaffengebrauchs am Freitag auf der Straße Nieländer in Sassenberg untersucht. Die Staatsanwaltschaft Münster hat am 15.10. festgestellt, dass die einmalige Abgabe eines Schusses nach den Vorschriften des Polizeigesetzes rechtmäßig war.
Der Vorfall hängt mit einer Bedrohungslage mit Messer zusammen. Die ursprüngliche Pressemitteilung berichtete von einer Bedrohung mit Messer, bei der ein 25-Jähriger schwer verletzt wurde.
Damit ist aus Sicht der Behörden der Einsatz abgeschlossen: Der Schuss war rechtlich zulässig. Die Öffentlichkeit wird weiterhin über den Fall informiert.