Urkundenfälschung führt zu Einreiseverbot

Mit einer gefälschten Identitätskarte versuchte ein 28-Jähriger nach Deutschland einzureisen. Bei der Kontrolle durch die Bundespolizei wurde die Täuschung festgestellt. Neben der Strafanzeige wurde ein Einreiseverbot gegen den Mann erlassen.

Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten den 28-Jährigen am Mittwochnachmittag (12.11.25) als Beifahrer bei der Einreise am Grenzübergang Rheinfelden – Autobahn. Der Mann legte zur Kontrolle eine belgische Identitätskarte vor. Bei der Überprüfung stellten die Einsatzkräfte Fälschungsmerkmale am Dokument fest.

Bei der Durchsuchung der mitgeführten Gegenstände des 28-Jährigen konnte ein zeitlich ungültiger französischer Aufenthaltstitel festgestellt werden, welcher ihn als algerischen Staatsangehörigen identifizierte.

Gegen den 28-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz sowie Urkundenfälschung eingeleitet. Zudem wurde gegen den Mann durch die Bundespolizei ein zweijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland erlassen. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der 28-Jährige in die Schweiz zurückgewiesen.

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