Gestern Nachmittag des 13. November 2025 fiel einer Streifenbesatzung in Frankfurt-Zeilsheim eine Wohnung in der Bechtenwaldstraße auf. Mehrere Fenster waren von Innen vollständig mit Cannabispflanzen zugestellt.
Nachdem die Wohnung lokalisiert worden war und sich der Verdacht eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz erhärtet hatte, klingelten die Beamten an der Tür, die jedoch nicht geöffnet wurde. Daraufhin erwirkte die Polizei über die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss beim Ermittlungsrichter.
Mit Hilfe eines Schlüsseldienstes betraten die Polizeibeamten die Wohnung, in der sie den 69-jährigen Bewohner schlafend antreffen konnten. Dieser erklärte, dass die Pflanzen nur für den Eigenkonsum gedacht seien.
Die Polizei stellte insgesamt 17 Cannabispflanzen sicher, teils zwei Meter hoch. Gegen den 69-jährigen Tatverdächtigen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Ob ihm bewusst war, dass nach dem neuen Konsumcannabisgesetz volljährige Personen am eigenen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bis zu drei lebende Cannabispflanzen zum privaten Eigenkonsum anbauen dürfen, muss noch geklärt werden. Jede über diese Grenze hinausgehende Pflanze stellt einen Verstoß dar und kann strafrechtliche Folgen haben!