Falsche Namensangabe führt zu Haftbefehl: Fahrerlaubnisvergehen am Grenzübergang Altenheim

Am Donnerstagnachmittag am Grenzübergang Altenheim wurde ein 39-jähriger deutscher Staatsangehöriger als Beifahrer in einem PKW von der Bundespolizei kontrolliert. Er konnte sich den Beamten gegenüber nicht ausweisen und gab mündliche Auskünfte zu seiner Person.

Zur Feststellung seiner Identität wurden auf der Dienststelle Fingerabdrücke genommen. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann unrichtige Angaben zu seiner Person gemacht hatte. Zudem lag gegen ihn ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor, der eine Freiheitsstrafe von einem Jahr vorsieht.

Aus diesem Grund wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen falscher Namensangabe eingeleitet. Der Mann wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

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