Am Donnerstagnachmittag wurde ein französischer Staatsangehöriger durch die Bundespolizei festgenommen. Der Mann war über die Europabrücke in Kehl nach Deutschland gereist. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag. Der Mann konnte die geforderte Geldstrafe bezahlen und so eine 40-tägige Haftstrafe abwenden.
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