Haftbefehl am Bahnhof Konstanz vollstreckt

Am späten Mittwochabend des 12. November 2025 kontrollierte das Hauptzollamt Singen einen algerischen Staatsangehörigen am Bahnhof Konstanz, als er in das Bundesgebiet einreiste. Dabei stellten die Beamten zwei offene Vollstreckungshaftbefehle fest und übergaben den Mann an die Bundespolizei.
Der Mann reiste mit dem IR2137 aus Zürich ein. Die Staatsanwaltschaft Traunstein suchte ihn, weil er einen Strafbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz aus April 2024 noch nicht bezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main suchte ebenfalls, weil eine Geldstrafe wegen unerlaubten Aufenthalts aus März 2024 noch offen war.
Da er die Strafen vor Ort nicht beglichten konnte, muss der Mann eine Ersatzfreiheitsstrafe von 135 Tagen antreten. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht.
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Enrico Kuhn
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