Verfolgungsfahrt in Süstedt: Am Samstagmorgen kam es gegen 05:25 Uhr in Bruchhausen-Vilsen / OT Süstedt zu einer Verfolgungsfahrt zwischen der Polizei und einem 49-jährigen PKW-Fahrer. Auf der Bundesstraße 6 begann die Verfolgung, sie führte über die Harmisser Straße bis in den Süstedter Ortskern. Dort verunfallte der 49-Jährige mit seinem PKW in einem Vorgarten. Verletzt wurde niemand. Der Mann stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein sichergestellt.
Einbruch in Rathaus der Gemeinde Stuhr: In der Zeit von Freitag, dem 14.11., 19 Uhr bis Samstag, dem 15.11., 10:20 Uhr kam es zu einem Einbruch in das Rathaus der Gemeinde Stuhr. Die unbekannte Täterschaft erlangte Zugang über ein Fenster auf der Gebäuderückseite. Von hier aus wurden die zugänglichen Gebäudeteile betreten und durchsucht. Das Diebesgut ist bislang unbekannt. Zeugen oder Personen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten sich bei der Polizei in Weyhe unter 0421/80660 zu melden.
Fahren eines E-Scooters unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln: Im Rahmen der Streife konnte am 15.11.2025 gegen 22:20 Uhr im Ortsteil Leeste eine Person auf einem E-Scooter angehalten werden. Beim Fahrer des Elektrokleinstfahrzeugs konnten Ausfallerscheinungen festgestellt werden, die auf eine mögliche Beeinflussung mit Betäubungsmitteln zurückzufuhren sind. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter Wirkung eines berauschenden Mittels eingeleitet.
Straßenverkehrsgefährdung infolge Alkohol: Am 16.11.2025 gegen 06:30 Uhr kam es in Weyhe, Ortsteil Lahausen, zu einem Verkehrsunfall. Ein Fahrer eines PKW war in einer scharfen Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und kollidierte mit einem Zaun und einer Hecke. Es entstand erheblicher Sachschaden. Ein Zeuge hatte den Vorfall beobachtet und die Polizei verständigt. Vor Ort konnten zwei Personen festgestellt werden, die ihre Fahrereigenschaft abstritten. Bei beiden Personen konnte eine doch erhebliche Beeinflussung von Alkohol festgestellt werden. Bei den Personen wurde eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung infolge der Alkoholbeeinflussung und des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Falls weitere, presserelevante Meldungen eingehen, werden diese unverzüglich nachgereicht.