Selb – Silvester naht und damit steigt der Schmuggel von Böllern aus Tschechien wieder an. Am Wochenende führten wieder eingeführte Grenzkontrollen am ehemaligen Grenzübergang Schirnding zu mehreren Ermittlungsverfahren.
Am Samstag, den 15. November, gegen 15:45 Uhr entdeckten die Beamten bei einem 18-jährigen Mann aus Polen vermutlich falsch gekennzeichnete Böller der Kategorie F2 in seinem Kofferraum. Diese Böller sind grundsätzlich erlaubt, doch mit Blitzknallgasatz gelten sie als verboten.
Nur eine halbe Stunde später kam ein 26-jähriger Mann aus Rumänien zur Einreisekontrolle. Er führte Böller der Kategorie F4 (DUM BUM) ein – jedoch ohne die notwendige Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.
Am Sonntagabend gegen 19 Uhr gerieten ein 22-jähriger und ein 23-jähriger Deutscher ins Netz der Fahnder. Sie hatten mehrere Böller der Sorte DUM BUM (Kategorie F4) eingeführt, eine Erlaubnis hierfür konnten sie nicht vorweisen.
Traurige Spitzenreiter an diesem Wochenende waren zwei Niederländer im Alter von 20 und 24 Jahren. Auf Nachfrage sagten sie, lediglich Zigaretten dabei zu haben. Bereits bei der ersten Sichtung des Laderaums wurde jedoch eine Reisetasche mit über 700 Böllern der Marke DUM BUM gefunden. Bei einer anschließenden Durchsuchung entdeckte man insgesamt erlaubnispflichtige Böller mit einer Nettosprengmasse von über 7 Kilogramm, die mehr oder weniger geschickt versteckt waren.
Die Pyrotechnik wurde in allen Fällen sichergestellt. Die Beschuldigten müssen mit erheblichen Folgen rechnen. Gegen sie wird wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt. Dafür drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen. Außerdem müssen sie die Kosten für die Vernichtung der verbotenen Böller tragen.
Die Bundespolizeiinspektion Selb warnt vor der Einfuhr dieser in Deutschland nicht zugelassenen Böller. Neben den zu erwartenden Strafen und Kosten stellt diese Pyrotechnik auch eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit dar, da sie oft unkontrolliert abbrennt und nicht den hierzulande geltenden Sicherheitsvorschriften entspricht.