Beamte der Bundespolizei haben am Samstagmorgen bei der Einreisekontrolle am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf 15 Feuerwerkskörper der Kategorie F3 gefunden und sichergestellt. Ein 29-jähriger Ukrainer hatte sie in seinem Fahrzeug von Polen nach Deutschland mitgebracht. Eine behördliche Erlaubnis konnte er nicht vorlegen. Er muss nun mit einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz rechnen.
An der Stadtbrücke Görlitz wurde gegen 10:00 Uhr ein 15-jähriger Ukrainer kontrolliert. In seiner Jackentasche befand sich ein Reizstoffsprühgerät ohne Kennzeichnung. Ihm erwartet deshalb eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Ebenfalls wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz müssen sich ein Pole (21) und eine Deutsche (18) verantworten. Die beiden wurden am Abend im Stadtpark Görlitz kontrolliert. Sie hatten ebenfalls Reizstoffsprühgeräte ohne Kennzeichnung in ihren Jackentaschen. Die Geräte wurden sichergestellt.
Sonntag, 16. November 2025: Mit einem Einhandmesser im Gepäck reiste am Sonntagnachmittag ein Pole (28) als Beifahrer in einem polnischen Fahrzeug. Das Einhandmesser lag griffbereit in seinem offenen Rucksack im Fußraum. Das Messer wurde sichergestellt und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 175,00 Euro erhoben. Schließlich ist nach Einleitung eines Bußgeldverfahrens mit Kosten zu rechnen.
Am Nachmittag stellten die Einsatzkräfte der Bundespolizei während der Einreisekontrolle an der Stadtbrücke Görlitz bei einem 48-Jährigen ein Springmesser sowie einen Teleskopschlagstock fest. Das Messer trug der Pole befestigt an einem Clip an seiner Hose. In seiner Jacke, welche über den Fahrersitz hing, befand sich in der Tasche griffbereit ein Teleskopschlagstock. Beide Waffen wurden sichergestellt. Neben der Anzeigenerstattung wurde auch bei ihm eine Sicherheitsleistung in Höhe von 250,00 Euro erhoben.
In den Abendstunden wurde ein 45-jähriger Pole in der Einreisekontrolle am Grenzübergang Bad Muskau mit einem Teleskopschlagstock festgestellt. Der Pole war Fahrer eines polnischen Pkw und hatte den Teleskopschlagstock griffbereit in der Fahrertür liegen. Auch in diesem Fall wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet. Der Schlagstock wurde sichergestellt.