Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Grenzübergang Konstanz

Am Sonntagvormittag, 16. November 2025, kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz an der Gemeinschaftszollanlage Konstanz einen deutschen Staatsangehörigen bei der Einreise in das Bundesgebiet. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz fest.

Das Amtsgericht Konstanz erließ im April 2024 einen Strafbefehl wegen Körperverletzung gegen den 22-Jährigen, dessen Zahlung er bislang nicht nachkam. Vor Ort konnte er die Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro bezahlen und so einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen.

Im Anschluss durfte er seine Reise fortsetzen.

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Enrico Kuhn
Bundespolizeiinspektion Konstanz
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