Am Wochenende hat die Bundespolizei an zwei Grenzübergängen zwei Reisende mit offenen Strafurteilen gestoppt. Am Grenzübergang Hagenwerder kontrollierten Einsatzkräfte eine 28-jährige Polin. Bei der Prüfung stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl fest. Das Amtsgericht Sonneberg erließ im Januar 2024 einen Strafbefehl wegen Diebstahls, dessen Zahlung die Frau bislang nicht geleistet hatte. Vor Ort bezahlte sie die Geldstrafe in Höhe von 1284,50 Euro (zuzüglich Verfahrenskosten) und entging so einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe. Danach durfte sie ihre Reise fortsetzen.
Der folgende Tag führte an den Grenzübergang Podrosche. Gegen 11:30 Uhr wurde dort ein 60-jähriger Mann aus Polen kontrolliert. Auch bei ihm lag ein offener Strafvollstreckungshaftbefehl vor. Er hatte eine Geldstrafe von 1860,00 Euro (zuzüglich Verfahrenskosten) offen. Das Amtsgericht Kamenz hatte ihn im April 2025 wegen Diebstahls verurteilt. Auch er beglich vor Ort seine Schulden und durfte weiterreisen.
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