Oldenburg – Die Polizei reagiert auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg im Klageverfahren der AfD Niedersachsen gegen die Polizeidirektion Oldenburg.
Andreas Sagehorn, Präsident der Polizeidirektion Oldenburg, erklärt, dass sich die Polizei durch das Urteil in dem Punkt bestätigt fühle, in dem sie obsiegt hat. Gleichzeitig nehme man das Urteil zur Kenntnis und respektiere die Entscheidung des Gerichts. Die mündliche Begründung könne er nicht in jedem Punkt nachvollziehen. Sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, werde man sie sorgfältig prüfen und entscheiden, ob Berufung eingelegt wird.
Der Präsident betont die Rolle der Polizei als Hüterin unserer Demokratie. Es sei die Pflicht der Polizei, darauf hinzuweisen, wenn Gefahren für demokratische Grundwerte oder die Innere Sicherheit auftreten könnten. Er verweist darauf, dass sein Vorgänger Johann Kühme in einem Interview eine ähnliche deutliche Haltung geäußert habe, was vom Verwaltungsgericht als deutliche, wichtige Stellungnahme gewürdigt werde. Als aktueller Präsident fühle er sich durch die Entscheidung grundsätzlich bestätigt, sich auch künftig öffentlich für den Erhalt der freiheitlich demokratischen Grundordnung einzusetzen.