Wie bereits berichtet wurde, warfen Unbekannte am 31. Oktober 2025 zahlreiche Steine oder Platten von einer Brücke auf die Fahrbahn des Frankenschnellwegs. Mehrere Fahrzeuge wurden beschädigt. Gegen 12:35 Uhr trafen die Gegenstände einen vorbeifahrenden Mercedes mittig in die Frontscheibe; die Scheibe wurde durch den Aufprall nicht durchschnitten. Der Fahrer, ein 46 Jahre alter Deutscher, konnte das Auto sicher am Standstreifen zum Stehen bringen. Die Nürnberger Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen.
Seitens der Staatsanwaltschaft wurde die Tat als versuchter Mord eingestuft. Bereits am 24. Oktober 2025 gab es eine ähnliche Tat an derselben Örtlichkeit: Auch dort wurden Unbekannte Steine von der Brücke auf die Fahrbahn geworfen und damit insgesamt fünf vorbeifahrende Pkw beschädigt. Die Staatsanwaltschaft sprach von versuchter gefährlicher Körperverletzung bzw. gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Der Fall wurde zunächst durch die Bundespolizei bearbeitet.
Nach Bekanntwerden der Vorfälle vom 31. Oktober 2025 wurden beide Fälle zusammengeführt und dem Kommissariat 11 des Kriminalfachdezernats 1 Nürnberg übergeben. Die Ermittler gingen ersten kriminalpolizeilichen Maßnahmen nach und fertigten Plakate mit Zeugenaufrufen, die in der Umgebung des Tatorts verteilt wurden. Ausschlaggebend zur Identifizierung der Tatverdächtigen war der Besuch einer Schule im Nürnberger Süden. Über den Lehrkörper gelangte der Sachverhalt in die jeweiligen Klassen. Noch am selben Nachmittag meldeten sich drei Schüler einer fünften Klasse der Schule, die einräumten, Steine von der Brücke geworfen zu haben. Zudem benannten sie einen weiteren Schüler, der eine andere Schule besuchen soll.
Im Nachgang wurden Gespräche mit den Kindern und deren Eltern geführt. Es zeigte sich, dass drei Kinder am 24. Oktober 2025 und zwei am 31. Oktober 2025 Steine von der Brücke geworfen hatten; einer der Jungen, ein 10-Jähriger, war an beiden Taten beteiligt. Es handelt sich um 10- bzw. 11-jährige Jungen mit syrischer, italienisch/deutsch/tunesischer, deutsch/türkischer und deutsch/nigerianischer Staatsangehörigkeit. Die Tatverdächtigen sind strafunmündige Kinder. Schadensersatzansprüche auf dem zivilrechtlichen Weg sind jedoch nicht ausgeschlossen.