Zettel reicht nicht aus: Unfallverursacher muss sich verantworten

In Hermsdorf entdeckte ein Fahrzeugbesitzer seinen Skoda, der in der Bergstraße abgestellt war. Ein anderer Verkehrsteilnehmer hatte den Skoda zuvor beschädigt.
Da die Nummer auf dem Zettel nicht erreichbar war, zeigte der 35-Jährige den Vorfall bei der Polizei an.

Der Verursacher ist namentlich bekannt. Er muss sich nun wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafrechtlich verantworten. Die Sorgfaltspflichten eines Verkehrsteilnehmers gehen über das Hinterlassen eines Zettels hinaus: Man wartet eine angemessene Zeit und informiert danach die Polizei oder handelt sofort.

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