Morgens des 21.11.2025 trafen Beamte der Bundespolizei am Flughafen Dresden auf eine Frau, gegen die ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Die 51-Jährige wurde in der Abrufebene an einer Sitzecke angetroffen und schlief dort.
Nach einer Abfrage der Fahndungssysteme ergab sich der Haftbefehl zur Festnahme wegen Erschleichen von Leistungen. Die Streife nahm die Frau daraufhin fest. Sie zeigte sich während der Festnahme lautstark und aggressiv.
Da die Kosten in Höhe von 845,00 Euro nicht beglichen werden konnten, musste sie ihre Strafe von 65 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz absitzen.
Der Haftbefehl stammt von der Staatsanwaltschaft Arnsberg.
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