Visbek: Ein 63-Jähriger aus Visbek hatte seinen Mercedes Sprinter am Parkplatz an der Goldenstedter Straße Ecke Haverkamp abgestellt. Gegen 16:40 Uhr kehrte er zum Fahrzeug zurück und stellte einen frischen Unfallschaden an der linken Fahrzeugseite fest. Die Schadenshöhe belief sich auf ca. 3.500 Euro. Der Verursacher hatte sich unerlaubt entfernt. Hinweise bitte an die Polizei in Vechta – 04441/9430.
Neuenkirchen-Vörden: Am Samstag, dem 22.11.2025, 18:05 Uhr, befuhr ein 24-Jähriger aus Neuenkirchen-Vörden mit seinem Auto die Straße Hörsten in Neuenkirchen-Vörden. Der 24-Jähriger kam aus bislang ungeklärter Ursache in den Gegenverkehr und stieß dort mit einem Auto eines 40-Jährigen aus Neuenkirchen-Vörden zusammen. Es wurden insgesamt drei Personen verletzt. Es entstand Sachschaden von ca. 30.000 EUR.
Vechta: Verkehrsunfall – Am 22.11.2025, 17:42 Uhr, kam es auf der Oldenburger Straße in Langförden nach einer Vorfahrtsmissachtung zu einem Zusammenstoß zweier Fahrzeuge. Ein 20-Jähriger aus Löningen beabsichtigte, von der Pastor-Meistermann-Straße auf die Bundesstraße 69 aufzufahren. Dabei übersah er den Wagen eines 40-Jährigen aus Garrel, der mit seinen beiden Kindern (14 Jahre und 7 Jahre) die Bundesstraße 69 in Richtung Vechta fuhr. Im Einmündungsbereich kam es zur Kollision, wodurch beide Fahrzeuge schwer beschädigt und abgeschleppt wurden. Die Bundesstraße 69 war für die Dauer der Unfallaufnahme voll gesperrt.
Vechta: Fahren ohne Fahrerlaubnis – Am 22.11.2025, 12:30 Uhr, fiel den eingesetzten Polizeibeamten während der Streifenfahrt ein Fahrradfahrer auf, der zügig auf dem Radweg der Straße Lattweg in Vechta unterwegs war, ohne zu pedalieren. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich bei dem Fahrrad um ein nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassenes Fahrzeug handelte. Aufgrund der Motorisierung erreichte das Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h und wies eine Motorleistung von 1.000 Watt auf und hatte somit als Pedelec keine Zulassung. Der Fahrzeugführer war nicht in Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis, so dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erfolgte.
Vechta: Fahren unter Betäubungsmittelbeeinflussung – Am 23.11.2025, 04:05 Uhr, befand sich ein 20-Jähriger aus Vechta auf der Straße Neuer Markt in Vechta, obwohl er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Es wurde eine Blutprobe entnommen sowie die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.