Am frühen Sonntagmorgen (23.11.2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei den rumänischen Staatsangehörigen am Freiburger Hauptbahnhof.
Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den 30-Jährigen ein Haftbefehl zu vollstrecken war.
Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte das Gericht den Mann im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.200 Euro. Da er diese Strafe weder beglich noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließ die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl.
Aufgrund der ausstehenden Geldstrafe konnte er nicht freigelassen werden, sodass er festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde.
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