Am 22. November 2025 wurde um 14:00 Uhr auf dem Autobahnparkplatz in Uhyst ein 32 Jahre alter Ukrainer als Fahrer eines ukrainischen Kleintransporters kontrolliert. Auf die Frage, ob er gefährliche Gegenstände mit sich führe, verneinte er dies. Bei der anschließenden Durchsuchung fand die Kontrolle in seiner Bauchtasche ein Springmesser. Das Messer wurde vor Ort sichergestellt und der Fahrer konnte weiterreisen.
Einen Tag später, am 23. November 2025, um 20:00 Uhr, wollte ein 34-jähriger Pole als Fahrer eines polnischen Personenkraftwagens nach Deutschland einreisen. Als er seinen Personalausweis aus der Bauchtasche holte, fiel den Beamten ein Pfefferspray auf, auf dem kein Prüfzeichen angebracht war. Das Spray wurde sichergestellt und der Mann konnte nach Deutschland einreisen.
Am Abend des gleichen Tages, um 20:45 Uhr, wurde auf der Zittauer Chopinstraße ein 21-jähriger Pole bei der Einreise mit seinem Personenkraftwagen kontrolliert. Da sich das Fenster auf der Fahrerseite nicht öffnen ließ, öffnete er zur Übergabe seiner Dokumente die Fahrertür. In einer Ablage im Armaturenbrett entdeckten die Beamten ein zugriffbereites Butterflymesser. Das Messer wurde sichergestellt und dem Mann die Einreise gestattet.
In allen Fällen erstatteten die Polizisten Anzeigen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz.