Haftbefehle an der Grenze: Festnahmen und schnelle Zahlungen lösen Fälle

Am späten Samstagnachmittag nahm die Bundespolizei an der Autobahnkontrollstelle bei Görlitz eine Marokkanerin (46) fest. Nach der Frau fahndete die Staatsanwaltschaft Darmstadt, Zweigstelle Offenbach am Main. Die Verurteilte hatte eine Geldstrafe aus dem Amtsgericht Offenbach wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Verkehr nicht bezahlt. Um seiner Mutter die Weiterreise zu ermöglichen, zahlte ihr der Sohn bei der Bundespolizei in Hanau die fälligen 1.350,00 Euro sowie die angefallenen Verfahrenskosten in Höhe von 507,42 Euro.

Ein paar Stunden später klickten dann auf der Stadtbrücke in Bad Muskau die Handschellen bei einem Bulgaren (36). Dem Haftbefehl nach, der etwa zwei Monate zuvor von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ausgestellt worden war, hatte sich der Beschuldigte auf eine ergangene Ladung zur Erzwingungshaft nicht gestellt. Gegen die Zahlung von 100,00 Euro durfte auch er weiterreisen.

Inwiefern möglicherweise auch ein polnischer Bürger (32) wieder freikommt, darüber entscheidet heute noch der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz. Der 32-Jährige wurde am Sonntagabend festgenommen, als er über den Grenzübergang Krauschwitz einreisen wollte. Das Amtsgericht Tiergarten hatte die Untersuchungshaft angeordnet, weil der Beschuldigte im dringenden Verdacht der Körperverletzung und des Raubes steht.

In der Nacht zum Montag kam im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen ans Licht, dass die Staatsanwaltschaft München I auf den Namen eines 59-Jährigen aus Polen vor ein paar Monaten einen Vollstreckungshaftbefehl ausgefertigt hatte. Die Kontrolle am Rastplatz An der Neiße endete für den Mann glimpflich. Er hinterlegte in der Dienststelle insgesamt 1.189,50 Euro und tilgte damit eine offenstehende Geldstrafe sowie angefallene Verfahrenskosten. Der Mann war vom Amtsgericht München wegen Insolvenzverschleppung verurteilt worden.