Am Abend des 21. November 2025 kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Hauptbahnhof Dresden einen 29 Jahre alten Deutschen wegen eines Vollstreckungshaftbefehls wegen Diebstahls. Die Ausschreibung kam von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und forderte eine Geldstrafe von 300 Euro oder 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Da der Mann den Betrag nicht bezahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Dresden gebracht.
Ebenfalls am 21. November 2025, in den frühen Nachtstunden gegen 23:30 Uhr, wurde eine Streife der Bundespolizei am Hauptbahnhof Dresden auf eine männliche Person aufmerksam. Bei der anschließenden Personenkontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen den 24 Jahre alten slowakischen Staatsangehörigen ein internationaler Haftbefehl zur Auslieferung vorlag. Am nächsten Tag wurde der 24-Jährige dem Bereitschaftsrichter am Amtsgericht Dresden vorgeführt, welcher entschied, dass er seine Strafe von 13 Monaten und einem Tag in der Justizvollzugsanstalt absitzen wird.
Am Samstag, den 22. November 2025 informierte ein Zugbegleiter des EuroCity eine Streife der Bundespolizei über eine Person ohne gültigen Fahrschein. Eine Abfrage des 49 Jahre alten tschechischen Staatsangehörigen in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab eine Ausschreibung zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Cottbus. Vorgeworfen wird ihm der Diebstahl geringwertiger Sachen, durch den er eine Geldstrafe von 200 Euro beglichen sollte oder andernfalls 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu absolvieren hatte. Da der Mann den geforderten Betrag nicht entrichten konnte, wurde er kurz darauf in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert.
Nur wenige Stunden später, gegen 20:50 Uhr, führten die Beamten am Hauptbahnhof Dresden eine Personenkontrolle an einem afghanischen Staatsangehörigen durch. Der 27-Jährige wurde durch die Staatsanwaltschaft Görlitz wegen Betrugs zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. Nachdem der Verurteilte keine Möglichkeit hatte, seine Geldstrafe in Höhe von 1250 Euro zu begleichen, wurde er durch die Streife für 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Dresden verbracht.