Hohe Beanstandungsquote bei Kontrollaktionen der Trucker-Safety-Week im Ludwigsburger Raum

Im Zeitraum der europaweiten Aktionswoche führte die Verkehrspolizeiinspektion Ludwigsburg vom 17. bis 21. November zahlreiche Verkehrskontrollen durch. Der Schwerpunkt lag auf dem gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Neben der Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten, dem technischen Zustand der Lastwagen und der Ladung richtete sich die Aufmerksamkeit der Einsatzkräfte auch auf andere Bereiche der Verkehrssicherheit. So wurden unter anderem Höchstgeschwindigkeiten, Überholverbote und Durchfahrtsverbote kontrolliert. Ebenso war das Thema Ablenkung Gegenstand der Kontrolltätigkeiten.

Ob auf der Bundesstraße 28 bei Bondorf, der Bundesstraße 27 bei Besigheim oder der Autobahn 81 als wichtigste Nord-Süd-Achse: Das Zuständigkeitsgebiet des Polizeipräsidiums Ludwigsburg war in der vergangenen Woche Schauplatz der mobilen und stationären Kontrollen. Insgesamt führten die Beamtinnen und Beamten über 300 Fahrzeugkontrollen durch – und registrierten rund 300 Verstöße. Von Abstandsverstößen bis Zulassungsverstößen wurden diese Verstöße gezählt.

Wegen technischer Mängel am Fahrzeug, fehlerhafter Beladung, fehlender Fahrerlaubnis oder Beeinflussung durch Betäubungsmittel musste in 21 Fällen die Weiterfahrt untersagt werden. Überholen trotz Überholverbot, Rechtsüberholen, Rotlichtverstöße, unzulässiges Auffahren oder Verlassen der Autobahn gehörten ebenfalls zu den beanstandeten Ordnungswidrigkeiten. Zudem nutzten 43 Personen verbotswidrig am Steuer ihr Mobiltelefon, obwohl Ablenkung als Haupt- oder Mitunfallursache registriert wird.

Zu den rund 300 genannten Verstößen kamen darüber hinaus noch größere Verstöße: Etwa 500 Fahrerinnen und Fahrer lenkten ihre Lastwagen durch die Weströhre des Engelbergtunnels in Fahrtrichtung Heilbronn, obwohl die Durchfahrt durch die Weströhre in Richtung Norden für Lastwagen gesperrt war. Die Verantwortlichen müssen nun mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen, weil sie sich nicht an die Beschilderung gehalten und verbotswidrig die falsche Tunnelröhre genutzt haben.