In den Abendstunden des 25.11.2025 meldete sich ein 46-jähriger tschechischer Staatsangehöriger bei der Bundespolizeiinspektion am Dresdner Hauptbahnhof und gab an, polizeilich gesucht zu werden. Die Überprüfung in den Fahndungssystemen bestätigte diese Angabe.
Gegen den Mann lagen drei offene Haftbefehle zur Strafvollstreckung vor. Zudem gab es vier Aufenthaltsermittlungen. Die Haftbefehle stammten von den Staatsanwaltschaften Mannheim, Leipzig und München und betrafen Straftaten des Erschleichens von Leistungen. Die geforderte Gesamtfreiheitsstrafe betrug 53 Tage, die durch die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2.340,00 Euro hätte abgewendet werden können.
Darüber hinaus lagen gegen den 46-Jährigen zwei Aufenthaltsermittlungen mit Anordnung eines Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Ravensburg (wegen Diebstahls) und der Staatsanwaltschaft Würzburg (wegen Erschleichen von Leistungen) vor. Die Kosten beliefen sich auf weitere 1.650,00 Euro. Da der Mann die Geldstrafe von 2.340,00 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er durch die Bundespolizei festgenommen. Er wurde anschließend in die Justizvollzugsanstalt Dresden verbracht, um die 53-tägige Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten.