In Soltau führten Einsatzkräfte der Polizei am Dienstag eine Kontrolle des verbotenen E-Scooter-Verkehrs in der Fußgängerzone der Innenstadt durch. Die Maßnahme lief von 12:45 Uhr bis 16:45 Uhr.
„Das Befahren einer Fußgängerzone mit einem E-Scooter ist grundsätzlich verboten!“, erklärte Polizeihauptkommissar Stefan Tabbert. „Nur ein Zusatzschild würde das Befahren erlauben – das ist in der Soltauer Fußgängerzone aber nicht der Fall.“
Zehn Personen, überwiegend Schülerinnen und Schüler, hielten sich nicht daran und müssen nun mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen. Das Verwarngeld beträgt 50 Euro (60 Euro bei Gefährdung). Alle Betroffenen wurden nochmals eingehend auf die Vorschriften und die möglichen Gefahren hingewiesen. Zudem wurde erneut klargestellt, dass es in der hiesigen Fußgängerzone keine Freigabe für E-Scooter gibt.
Die Kontrolle erstreckte sich auch auf die Beleuchtung von E-Scootern und Fahrrädern. Bei etlichen Zweirädern wurden entsprechende Mängel festgestellt und geahndet.
Die Kontrollen stießen bei Fußgängerinnen und Fußgängern auf große Akzeptanz.
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