Die Bundespolizeidirektion München hat Allgemeinverfügungen erlassen, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen an den Hauptbahnhöfen Augsburg und Nürnberg betreffen. Gültig sind sie vom 28. November 2025, 06:00 Uhr bis zum 4. Januar 2026, 24:00 Uhr. Gefährliche Gegenstände umfassen Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art. Zweck der Maßnahme ist die Sicherheit eines erhöhten Reiseverkehrs zur Vorweihnachtszeit und zum Jahreswechsel.
Der Geltungsbereich umfasst alle Gebäudeteile der Bahnhöfe und Bahnhofsbereiche einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglichen Ebenen. Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände in diesem Zeitraum untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte geschützt werden. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen können Gegenstände sichergestellt werden; unabhängig davon kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können Platzverweis oder Bahnhofsverbot sein. Die Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen enthalten. Diese sind auf der Homepage der Bundespolizei veröffentlicht: www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung. In den Geltungsbereichen werden Plakate ausgehängt, die auf das Mitführverbot und die Allgemeinverfügung hinweisen.
Ergänzend informiert die Bundespolizei, dass das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit waffenrechtlichen Bestimmungen unterliegt und gegebenenfalls verboten ist bzw. eine behördliche Erlaubnis erfordert, zum Beispiel der Kleine Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen. Waffen, auch solche zur Selbstverteidigung, bieten oft nur scheinbare Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu Schadensvergrößerung führen. Privatpersonen, die Waffen tragen, vernachlässigen häufig deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen könnten. Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist. Eine Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den angegriffenen Träger selbst eingesetzt werden. Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Folgen haben. Auf der Homepage finden sich weitere Informationen zu den Allgemeinverfügungen.