Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehle gegen zwei Männer im Alter von 19 Jahren erlassen. Ihnen wird Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge in Tateinheit mit illegalem Besitz von Cannabis in nicht geringer Menge vorgeworfen.
Am Dienstag, 25.11.2025, unterzog eine Polizeistreife der Außenstelle Walldorf des Verkehrsdienstes Heidelberg gegen 14:45 Uhr ein mit drei Personen besetztes Taxi, welches auf der Autobahn 6, Höhe St. Leon-Rot in östlicher Richtung unterwegs war, einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Hierbei nahmen sie aus dem Fahrzeuginneren Cannabisgeruch wahr. Im Verlauf der Kontrolle öffnete der Fahrer des Taxis seinen Kofferraum, in welchem sich das Reisegepäck der beiden 19-jährigen Passagiere befand.
Unter Kleidungsstücken und Lebensmittel verborgen konnten insgesamt etwa 9,5 Kilogramm Marihuana in mehreren Einzelpaketen aufgefunden werden. Die beiden Tatverdächtigen gaben an, dass sie das Cannabis auf Weisung ihres Auftraggebers zu einer ihnen unbekannten Person bringen sollten und sie nur als Drogenkuriere fungieren würden.
Die zwei Tatverdächtigen waren somit im Besitz von Betäubungsmitteln in einer nicht geringen Menge, so dass sie im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen vorläufig festgenommen und am 26.11.2025 der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt wurden. Diese erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg auf Grund bestehender Fluchtgefahr Haftbefehle wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge in Tateinheit mit illegalem Besitz von Cannabis in nicht geringer Menge. Nach Eröffnung der Haftbefehle wurde diese in Vollzug gesetzt. Im Anschluss wurden die Beschuldigten in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten eingeliefert.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg des Polizeipräsidiums Mannheim und der Staatsanwaltschaft Heidelberg dauern an.
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