Seit heute läuft der Verkauf von Feuerwerkskörpern für Silvester. Neben den regulären Anbietern gibt es zweifelhafte Händler, die Feuerwerk anbieten, das nicht geprüft und somit für den deutschen Markt gar nicht zugelassen ist. Die Benutzung birgt große Gefahr.
Kaufen Sie nur in regulären Geschäften. Illegales Feuerwerk wird oft von fliegenden Händlern verkauft. Feuerwerkskörper im Internet nur über seriöse Online-Shops kaufen. Keine Feuerwerkskörper aus dem Ausland kaufen.
Erkennungsmerkmale von zugelassenem Feuerwerk: CE-Zeichen und Zulassungszeichen (Registriernummer). Beispiel: 0589 – F2 – 1234. Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 darf nur mit behördlicher Erlaubnis verwendet werden.
Einsatz von Feuerwerkskörpern in Deutschland: Nur Erwachsene ab 18 Jahren dürfen Silvesterfeuerwerk nutzen. Kleinstfeuerwerk (Kategorie F1) ab 12 Jahren und ganzjährig. Verkauf nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene.
Strafbarkeit und Gefahren: Besitz, Weitergabe und Abbrennen von nicht zugelassenem Feuerwerk sind strafbar. Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro. Eine Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper ist verboten. Selbsthergestelltes Feuerwerk ist lebensgefährlich und strafbar.
Sicherheitshinweise: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und einhalten. Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen. Schutzabstand von acht Metern zu Personen und Gebäuden einhalten. Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist verboten.
Verbotene Zeiten und Einschränkungen: Feuerwerkskörper nur vom 31. Dezember bis 1. Januar zünden. In manchen Gemeinden gibt es zusätzlich zeitliche Einschränkungen. Verbot in Innenstädten, in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen. Gemeinden können das Abbrennen von Feuerwerk komplett verbieten.
Ausführliche Hinweise sind auch auf der Homepage der Polizeilichen Kriminalprävention von Bund und Ländern zu finden: https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/silvesterboeller/
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