Berliner Bundespolizei verhängt Mitführverbot gefährlicher Gegenstände an ausgewählten Bahnhöfen zum Jahreswechsel

Die Bundespolizeidirektion Berlin hat zum Jahreswechsel erneut eine vorübergehende Sicherheitsanordnung erlassen. Hintergrund ist eine anhaltend hohe Zahl von Gewaltdelikten auf Bahnanlagen. Um Reisende und Beamtinnen sowie Beamte zu schützen, wird das Mitführen gefährlicher Gegenstände eingeschränkt.

Gültig ist der Zeitraum vom 31. Dezember 2025, 14:00 Uhr, bis zum 2. Februar 2026, 04:00 Uhr. Täglich gilt das Verbot in der Zeit von 14:00 Uhr bis 04:00 Uhr des Folgetages. Der Geltungsbereich umfasst die Berliner Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Jungfernheide, Wedding, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln, Hermannstraße, Südkreuz und den Hauptbahnhof Potsdam. Die Bereiche der örtlichen U-Bahnhöfe sind von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf den betroffenen Bahnhöfen im festgelegten Zeitfenster untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte geschützt werden. Die Maßnahme ist erforderlich, weil es wiederholt zu strafrechtlich relevanten Ereignissen durch Gewaltdelikte unter Anwendung gefährlicher Gegenstände kam.

Die Einhaltung des Verbotes an den genannten Bahnhöfen wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld angedroht bzw. festgesetzt werden.

Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung finden Sie unter www.bundespolizei.de/agv-berlin.

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