Bundespolizei zieht verbotene Feuerwerkskörper aus dem Verkehr

Am vergangenen Wochenende stellte die Bundespolizei Reisende fest, die verbotene Feuerwerkskörper der Kategorie F3 mitführten, ohne die erforderliche Berechtigung für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zu besitzen.

Samstagvormittag stoppten die Beamten bei der Einreise über die Autobahn einen Niederländer (56). Im Kofferraum seines Pkw fanden sie eine Feuerwerksrohrbatterie mit 107 Schuss. Die Nettoexplosivmasse dieser Batterie lag bei ungefähr 560 Gramm.

Wenige Stunden später wurde an derselben Stelle ein Renault aus Karlsruhe gestoppt. Der Fahrer, ein 55 Jahre alter Mann aus Polen, gab an, Feuerwerkskörper zu besitzen. Tatsächlich fanden die Beamten im hinteren Fahrgastraum zwei Raketen sowie eine Feuerwerksbatterie. Diese drei Produkte enthielten ca. 620 Gramm Nettoexplosivmasse.

Schließlich, am Sonntagabend, ließ die Polizei den Kofferraum eines über die Autobahn eingereisten polnischen Audi A6 öffnen. Dort entdeckten sie unter einem Kleidungsstück ebenfalls eine Feuerwerksbatterie mit ca. 1000 Gramm Nettoexplosivmasse. Der Lenker, 40 Jahre alt, erklärte, dass die Batterie ihm gehöre.

Auf dem Gelände der Grenzkontrollstelle Krauschwitz fanden die Beamten im Skoda eines in der Schweiz lebenden Deutschen (41) zwei weitere Feuerwerksbatterien sowie 75 Böller. Die Gesamtnettoexplosivmasse betrug ca. 135 Gramm.

Die verbotenen Feuerwerkskörper wurden aus dem Verkehr gezogen. Die Eigentümer wurden wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt. Sie müssen nun mit Bußgeldbescheiden rechnen.

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Quelle: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, übermittelt durch news aktuell