Am 25. Dezember 2025 kontrollierte die Bundespolizei am Bahnhof Kehl einen ukrainischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde ein Haftbefehl festgestellt, der das unerlaubte Entfernen vom Unfallort betrifft. Der Mann ist 55 Jahre alt.
Der Haftbefehl konnte durch die Begleichung einer Geldstrafe in Höhe von 1.920 Euro außer Vollzug gesetzt werden. Dadurch entging er einer Haftstrafe.
Dieses Vorgehen zeigt, dass Geldstrafen auch in solchen Fällen dazu genutzt werden können, eine Freiheitsstrafe zu vermeiden.