Am Dienstagvormittag, dem 23.12.2025, kontrollierten Beamte des Zolls eine deutsche Staatsangehörige am Grenzübergang Rheinheim bei Küssaberg. Die Frau stand zur Festnahme ausgeschrieben wegen Betrugs und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Sie war mit zwei Haftbefehlen gesucht. Die Gerichte verhängten gegen sie eine Geldstrafe von insgesamt 7.000 Euro.
Weil sie die Strafen nicht beglichen hatte und Ersatzfreiheitsstrafen nicht antrat, wurden Haftbefehle ausgesprochen.
Sie konnte die geforderte Geldsumme aufbringen und ersparte sich somit eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe. Die Reise konnte fortgesetzt werden.
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