Sicher ins Jahr 2026: Hinweise zum Silvesterfeuerwerk im Kreis Cuxhaven

Auch in diesem Jahr feiern viele Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Cuxhaven den Jahreswechsel mit buntem Feuerwerk. Für manche ist das Spektakel schön, für andere bedeutet es Stress. Deshalb geben die Polizeiinspektion, die Stadt und der Landkreis Cuxhaven wichtige Hinweise, damit die Nacht sicher bleibt und möglichst wenige Rettungseinsätze nötig sind.

Feuerwerk darf nur vom 31. Dezember bis 1. Januar abgebrannt werden. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Gemeinden können per Allgemeinverfügung zusätzliche Regeln festlegen.

Von brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen, wie Reetdächern und Holzhäusern, ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 200 Metern einzuhalten. Auf Balkonen und Terrassen sollten leicht entflammbare Gegenstände weggestellt, Fenster und Türen geschlossen werden. Fehlgeleitete Feuerwerkskörper sollten unverzüglich entfernt werden. Reetdächer sind von außen und innen zu kontrollieren.

Feuerwerkskörper sind nur im Freien mit Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Autos und Gebäuden zu zünden. Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) sollten nicht noch einmal angezündet werden.

Besonders gefährlich – und daher verboten – sind nicht zugelassene oder selbstgebaute Knallkörper.

Die Polizei und der Zoll warnen auch in diesem Jahr vor Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne gültige Zulassung ist verboten und strafbar.

Es gibt kein generelles Knallerverbot. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Böller und pfeifende Raketen für alle Tiere starken Stress bedeuten. Rücksicht aufeinander wird daher gebeten.

Notrufnummern: Feuerwehr und Rettungsdienst 112, Polizei 110.

Kontakt und Quelle
Polizeiinspektion Cuxhaven – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stephan Hertz
Telefon: 04721-573-104
E-Mail: pressestelle@pi-cux.polizei.niedersachsen.de
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