Eine Grenzkontrolle endete am Montagmorgen für einen Ukrainer (32) damit, dass er ins Gefängnis gebracht wurde. Er wollte mit einem Reisebus in Görlitz nach Deutschland einreisen. Der Bus fuhr später ohne ihn weiter.
Bei der Überprüfung der Personalien stellten Bundespolizisten fest, dass ein Vollstreckungshaftbefehl gegen den Mann vorliegt. Der Haftbefehl wurde Anfang dieses Monats von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Lübeck ausgestellt.
Dem Verurteilten war demnach ein Strafbefehl des Amtsgerichts Ahrensburg auferlegt worden, weil er die Strafe wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung infolge Trunkenheit nicht bezahlt hatte. Weil ihm die fälligen 1.200 Euro bei der Festnahme nicht zur Verfügung standen, blieb als mögliche Folge der Ersatzfreiheitsentzug.
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