Der Landkreis Ravensburg verzeichnete in den letzten Tagen mehrere Vorfälle. In Ravensburg erlitt eine 86 Jahre alte Fußgängerin leichte Verletzungen, als ein 75 Jahre alter Fahrer eines Krankenfahrstuhls sie touchierte. Die Frau stürzte und musste zur Behandlung in eine Klinik gebracht werden. Der Fahrer muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Sachschaden entstand nicht.
In derselben Stadt wurde in der Herrenstraße ein abgestellter Motorroller von einem bislang unbekannten Fahrzeuglenker touchiert. Der Roller fiel um; der Verursacher fuhr weiter, ohne sich um den Schaden von rund 1.500 Euro zu kümmern. Zeugen, die Hinweise geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Ravensburg zu melden. Die Unklarheit über den Zeitraum wird mit dem Zeitraum zwischen Montag 21 Uhr und Donnerstag 16 Uhr angegeben.
Bad Waldsee meldet kurz vor 5 Uhr einen Vorfall: Unbekannte setzten Feuerwerkskörper in eine Papiertonne in der Frauenbergstraße. Die Tonne brannte vollständig aus. Die Freiwillige Feuerwehr löschte die Flammen. Der Sachschaden wird auf mehrere hundert Euro beziffert. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung und bittet Zeugen um Hinweise.
In derselben Stadt brannte außerdem ein Motorroller in einer Tiefgarage in der Eschlestraße. Die Ursache ist bislang unklar. Die Rettungskräfte löschten die Flammen; der Roller brannte vollständig aus. Der Sachschaden wird auf mehrere tausend Euro geschätzt. Das Polizeirevier Weingarten hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um sachdienliche Hinweise zur Brandentstehung.
Leutkirch meldet, dass vor dem Streifenwagen eines Polizeireviers in der Memminger Straße ein Böller explodierte. Ein 24-Jähriger rannte davon, und wenig später wurde er mit seinem 26 Jahre alten Begleiter erneut an derselben Stelle angetroffen. Die Beamten klärten das Duo über die geltenden Rechtsvorschriften auf und weisen darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohne gesonderte Genehmigung ausschließlich an Silvester (31.12.) und Neujahr (01.01.) erlaubt ist. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
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