Mit Sicherheit ins neue Jahr: Polizei in Südosthessen verstärkt Präsenz in der Silvesternacht

Symbolbild (Collage: PP Südosthessen)

Der Jahreswechsel wird auch in unserer Region von vielen Feierlichkeiten begleitet. Das Polizeipräsidium Südosthessen verstärkt in der Silvesternacht 2025/2026 die Kräfte, um Menschen und Sachwerte zu schützen, friedliches Feiern zu ermöglichen und die Einhaltung der Regeln zu überwachen.

Besondere Risiken ergeben sich durch unkoordinierte private Feiern auf Straßen und Plätzen sowie durch den unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik. Auch wird mit einem Anstieg von Straftaten im öffentlichen Raum gerechnet.

„Unser Einsatz zielt darauf ab, Menschen und Sachwerte zu schützen und Straftaten zu verhindern.“ Gemeinsam mit unseren Sicherheitspartnern, wie Kommunen und der Bundespolizei, sind wir in der Silvesternacht besonders präsent und ansprechbar.

Das Polizeipräsidium Südosthessen wird mit Unterstützung des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz und in Kooperation mit den kommunalen Ordnungsbehörden eine verstärkte Präsenz auf den Straßen zeigen. Besonders frequentierte Bereiche wie Innenstädte und traditionelle Treffpunkte stehen im Fokus dieser Maßnahmen.

„Die Städte und Gemeinden in unserem Zuständigkeitsbereich sollen Orte des Feierns und fröhlicher Zusammenkünfte sein. Die große Mehrheit der Feiernden feiert verantwortungsvoll und hält sich an die Regeln.“

„Für diejenigen, die Straftaten begehen oder Chaos verursachen wollen, haben wir keinen Platz. Unsere Einsatzkräfte werden einschreiten und gegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten vorgehen.“ Die Polizei setzt bewährte Instrumente wie Platzverweise, Sicherstellungen oder auch Videoaufnahmen ein – etwa durch Videoschutzanlagen oder Bodycams.

Auch nach den gewalttätigen Ausschreitungen in Obertshausen zum Jahreswechsel 2024/2025 ist klar: Angriffe gegen Einsatzkräfte sind inakzeptabel und werden konsequent verfolgt. Nach den Vorfällen wurden im Nachgang 21 Tatverdächtige ermittelt.

Unabhängig davon haben Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei an Silvester für gewöhnlich mehr zu tun als an anderen Nächten: leichtsinniger Umgang mit Krachern, Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen oder Alkoholeinfluss führen zu mehr Einsätzen.

Um sicher durch die Nacht zu kommen, gibt die Polizei wichtige Hinweise:

– Zünden Sie Raketen und Knaller ausschließlich im erlaubten Zeitraum (31. Dezember und 1. Januar) und nur dort, wo keine Personen- oder Sachschäden drohen.
– Achten Sie bei Ihrem Silvester-Feuerwerk auf die BAM-Zulassung (www.bam.de). Verwenden Sie keine Billigimporte und auf gar keinen Fall selbstgebaute Präparate.
– Feuerwerk der Kategorie F1 darf von Personen ab 12 Jahren gezündet werden, Feuerwerk der Kategorie F2 erst ab 18 Jahren.
– Zielen Sie Raketen niemals auf Menschen oder Tiere und starten Sie sie nicht aus der Hand.
– Schließen Sie alle Türen und Fenster und entfernen Sie brennbare Gegenstände von Balkonen oder Terrassen, damit diese durch verirrte Raketen nicht entzündet werden können.
– Verwenden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien. Für Tischfeuerwerke benutzen Sie eine feuerfeste Unterlage und achten darauf, dass sie nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoffen abgebrannt werden.
– Vorsicht bei Blindgängern! Diese auf keinen Fall erneut zünden.
– Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände! Lassen Sie Ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt und sprechen Sie vorab über die Gefahren.

Eltern sind hier in der Pflicht, darauf zu achten, dass ihre Kinder die geltenden rechtlichen Bestimmungen einhalten. Dabei sollten Erziehungsberechtigte mit gutem Beispiel vorangehen und nur in Deutschland geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper kaufen.

Aus Brandschutzgründen greifen gesetzliche Regeln: Seit 2009 gilt die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden ist generell verboten. In Städten wie Gelnhausen, Hanau und Seligenstadt gelten dazu teils zusätzliche lokale Regelungen.

Zusätzlich hat seit dem 31.10.2024 das Waffengesetz bundesweit das Führen von Messern bei öffentlichen Veranstaltungen verboten. Das Mitführen von Waffen in Bus und Bahn ist ebenfalls untersagt. Die Polizei ruft dazu auf, grundsätzlich keine Waffen mitzuführen.

„Wir appellieren mit Blick auf die ohnehin große Belastung aller Einsatzkräfte an verantwortungsvolles Feiern. Rücksicht und Respekt erleichtern den Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst die Arbeit.“

Hinweis für Medienschaffende: Das Polizeipräsidium Südosthessen wird am Neujahrstag in einer Pressemitteilung über das Einsatz- und Kriminalitätsgeschehen in der Silvester-Nacht berichten.

Das Polizeipräsidium Südosthessen wünscht allen einen sicheren Jahreswechsel und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2026!

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