Die Bundespolizeidirektion München hat Allgemeinverfügungen erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände an den Hauptbahnhöfen Nürnberg und Augsburg betreffen. Der Zeitraum läuft vom 28. November 2025 bis zum 4. Januar 2026, jeweils bis Mitternacht. Pyrotechnik wie Silvesterknaller oder Raketen ist demzufolge verboten. Die Allgemeinverfügung wurde über verschiedene Kanäle öffentlich bekannt gegeben.
In der Silvesternacht verstärken die Einsatzkräfte der Bundespolizei ihre Präsenz am Hauptbahnhof Nürnberg. Ziel ist es, Gewaltstraftaten zu verhindern und ein fahrlässiges Zünden von Feuerwerk zu vermeiden. So soll der erhöhte Reiseverkehr sicherer ablaufen.
Die Beamtinnen und Beamten überwachen die Einhaltung des Verbots. Gegenstände, die mitgeführt werden, können sichergestellt werden. Zusätzlich zu möglichen Straf- oder Bußgeldverfahren nach dem Waffengesetz kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Verstöße können auch Platzverweise oder Bahnhofsverbote nach sich ziehen.
Nach dem Waffenrecht bedeutet Mitführen, dass man Böller und Raketen außerhalb des eigenen geschützten Bereichs sofort zur Hand hat – also außerhalb von Wohnung oder Grundstück.
Die Maßnahmen wurden eng mit der Polizei des Landes Bayern und der Deutschen Bahn abgestimmt.