Eine Polizeistreife stoppte in der Nacht zum 30. Dezember gegen 0.30 Uhr den Fahrer eines Mercedes im Stadtteil Geestemünde. Der 18-Jährige gab an, keinen Führerschein und keine Fahrzeugpapiere dabei zu haben. Die Beifahrerin stellte sich später als seine Mutter heraus.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der junge Mann noch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist – die Prüfung liege jedoch kurz bevor. Die nächtliche Fahrt mit seiner Mutter diente dem Üben von Aus- und Einparken.
Damit lag ein Fall von Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, was zu einer Strafanzeige führte. Zudem wird ein entsprechender Vermerk an die Führerscheinstelle gefertigt. Für den Halter des Fahrzeugs, einen weiteren Familienangehörigen, gab es ebenfalls eine Anzeige. Wer wissentlich eine Person ohne gültige Fahrerlaubnis am Steuer eines Fahrzeugs beteiligt, begeht eine Straftat. Die Mutter des 18-Jährigen muss sich wegen Beihilfe verantworten.
Hinweis der Polizei: Auch auf dem Weg zum Führerschein ist der öffentliche Straßenverkehr für private Übungsfahrten tabu. Dazu gehören Parkflächen oder abgelegene Wege und Straßen. Für Übungsfahrten sind lizensierte Fahrschulen die richtigen Ansprechpartner. Zudem gibt es in Deutschland Verkehrsübungsplätze, die entsprechende Möglichkeiten bieten.
