Am Abend des 29. Dezember 2025 ereignete sich auf der Richtungsfahrbahn Dortmund der Bundesautobahn 2, rund 1500 Meter vor der Anschlussstelle Vlotho-West, ein Verkehrsunfall. Ein 64-jähriger Fahrzeugführer aus Bönen war mit einem Gespann unterwegs, das mit Strohballen beladen war. Der Fahrer geriet ins Schlingern, verlor die Kontrolle und fuhr zeitweise über alle drei Fahrstreifen.
Als sich das Gespann wieder auf dem rechten Fahrstreifen befand, setzte ein 31-jähriger Lkw-Fahrer zum Überholen an und nutzte den mittleren Streifen. Der Anhänger des Gespanns brach erneut aus und geriet ins Schlingern. Ein usbekischer Lkw-Fahrer versuchte, dem verunfallten Gespann auszuweichen, kippte dabei jedoch auf die linke Fahrzeugseite und kam auf dem Seitenstreifen zum Stillstand.
Das Unfallgeschehen zog eine Kollision von drei weiteren Pkw auf dem linken Fahrstreifen nach sich. Eine 48-jährige Fahrzeugführerin aus Gütersloh im Mercedes-Benz versuchte dem verunfallten Lkw auszuweichen und kollidierte mit diesem. Ein 52-jähriger BMW X5-Fahrer aus Ratingen, der sich hinter dem Mercedes befand, kam durch das Ausweichmanöver nach links von der Fahrbahn ab und prallte gegen die Mittelschutzplanke. Im BMW befanden sich insgesamt vier Personen, darunter ein neun- und ein zwölfjähriges Kind. Ein nachfolgender 26-jähriger Golf-Fahrer aus Wolfsburg konnte dem BMW nicht rechtzeitig ausweichen und kollidierte mit diesem.
Insgesamt verletzten sich sechs der Fahrzeuginsassen leicht, darunter beide Kinder. Ein Unfallbeteiligter zog sich schwere Verletzungen zu und wurde in einem Krankenhaus stationär aufgenommen. Maßnahmen zur Aufklärung des Unfallhergangs wurden eingeleitet. Es entstand erheblicher Sachschaden. Die Fahrbahn blieb während der Unfallaufnahme vollständig gesperrt. Eine Ableitung des Verkehrs erfolgte über eine Notabfahrt zwischen den Anschlussstellen Autobahnkreuz Bad Oeynhausen und Vlotho-West. Die Autobahnmeisterei wurde hinzugezogen. Um 22:15 Uhr wurden zwei Fahrstreifen freigegeben und der Verkehr konnte an der Unfallstelle vorbeigeführt werden. Es besteht der Verdacht, dass der beladene Anhänger des Unfallverursachers überladen war und das Führen dieser Fahrzeugkombination die Verkehrssicherheit erheblich gefährdete. Das Gespann wurde polizeilich sichergestellt. Zudem besteht der Verdacht, dass der Lkw-Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
