Sicher feiern zu Silvester: Polizei gibt wichtige Tipps zum richtigen Umgang mit Feuerwerk

Silvester ist der Tag der Vorfreude auf das neue Jahr. Viele feiern im kleinen wie im großen Kreis. Pünktlich zu Mitternacht kommen Menschen in Städten und Gemeinden zusammen, um gemeinsam zu feiern – und zu böllern. Das kann sicher bleiben, wenn der Umgang mit Feuerwerk verantwortungsvoll erfolgt. Um das Feiern möglichst sicher zu ermöglichen, haben Kommunen Sicherheitskonzepte entwickelt. Ein Teil dieser Konzepte sind Verfügungen, in denen das Böllern nicht gestattet ist. Die Polizei setzt zusätzliche Beamtinnen und Beamte im Einsatz ein, damit Sicherheit gewährleistet ist. So sollen diejenigen, die andere gefährden oder belästigen, rechtzeitig in die Schranken gewiesen werden.

Ein Informationsblatt der Polizei klärt auf, was beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk zu beachten ist. Es liegt auch in Englisch, Französisch und Arabisch vor. Darin wird vor illegalen, selbst gebastelten Böllern gewarnt und darauf hingewiesen, dass Abstand zu Umstehenden wichtig ist. Das Blatt erläutert, wo in Deutschland zugelassenes Feuerwerk erhältlich ist und woran man es erkennt. Richtig benutzt, ist zugelassenes Feuerwerk sicher. Zudem erfährt man, wo das Zünden von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt ist.

Ausdrücklich wird davor gewarnt, Silvesterknaller aus dem Ausland zu kaufen. Diese können ungeprüft sein und sind in Deutschland verboten; sie können lebensgefährlich sein. Auch das Selbstbauen von Böllern ist nicht nur strafbar, sondern auch gefährlich. Sachschäden, schwere Verletzungen bis hin zum Tod können die Folge sein. Dafür drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Tipps der Polizei zum sicheren Nutzen von Feuerwerkskörpern: Feuerwerk nur in regulären Geschäften kaufen. Dort erhält man sicher zugelassenes Feuerwerk. Lesen Sie die Gebrauchsanleitung sorgfältig und befolgen Sie sie. Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper ohne erkennbare Mängel. Zündige oder Fehlzündungen sollten nicht erneut gezündet werden; entsorgen Sie sie sicher. Informieren Sie sich bei der Kommune, wo das Böllern nicht erlaubt ist. Das Abbrennen ist grundsätzlich nur an Silvester und Neujahr erlaubt; weitere Zeiten klären Sie mit der Verwaltung. Zünden Sie nur auf ebenen, freien Flächen und halten Sie ausreichend Abstand zu Personen und Gebäuden. Nutzen Sie Hilfsmittel zum sicheren Stand, falls vorhanden. Verwenden Sie für Raketen geeignete Rampen. Achten Sie darauf, dass Äste, Balkone oder andere Hindernisse nicht in der Flugbahn liegen. Das Abbrennen in geschlossenen Räumen ist verboten. Wenn das Feuerwerk nicht funktioniert, warten Sie 15 Minuten und legen Sie es anschließend in Wasser, bevor es im Hausmüll entsorgt wird. Das Informationsblatt der Polizei zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden: https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/225-silvesterfeuerwerk/.

Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731/188-1111
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de

Home


Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell