Altersgrenze für Feuerwerk: Minderjährige in Sömmerda bei Silvester-Kontrolle erwischt

Nach einem Hinweis stellten Beamte der Polizeiinspektion Sömmerda am Abend des 31. Dezember 2025 fest, dass mehrere Minderjährige Feuerwerkskörper in Form von Böllern bei sich führten.

Der Umgang mit Böllern ist grundsätzlich erst ab 18 Jahren erlaubt.

Da die Altersgrenze nicht erreicht war, wurden die Böller sichergestellt und die Minderjährigen an ihre Erziehungsberechtigten übergeben — zum Schutz vor ernsthaften Verletzungen.

Kontakt und Quelle:
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei – Landespolizeiinspektion Erfurt
Polizeiinspektion Sömmerda
Telefon: 0361/5743-25100
E-Mail: pi.soemmerda@polizei.thueringen.de

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Erfurt, übermittelt durch news aktuell