BPOLI-OG: Schnelle Verurteilung nach versuchter unerlaubter Einreise

Am 28. Dezember kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen türkischen Staatsangehörigen im Bahnhof in Kehl. Der Mann war mit einem ICE aus Frankreich nach Deutschland gereist. Er konnte sich nicht ausweisen. In seinem Gepäck wurde ein gefälschter belgischer Personalausweis gefunden und sichergestellt.

Wegen des einfachen Sachverhalts und weil der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg das beschleunigte Verfahren beim Amtsgericht Offenburg.

Der Mann wurde am 29. Dezember im beschleunigten Verfahren vom Amtsgericht Offenburg wegen versuchter unerlaubter Einreise sowie des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt. Anschließend wurde er nach Frankreich zurückgewiesen.

Das beschleunigte Verfahren ist in der Strafprozessordnung geregelt, insbesondere in Paragraphen 417 und folgende. Es wird vor dem Amtsgericht angewendet, bei einfachen Fällen und klarem Beweislage. Vorrangig kommt es bei Personen zum Einsatz, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, damit eine zügige Strafverfolgung möglich ist, auch wenn keine ladungsfähige Anschrift vorliegt.

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Dieter Hutt
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