Rotlichtverstoß eines 17-Jährigen: Begleitetes Fahren ohne Begleitperson

Bei einer Verkehrskontrolle am 30.12.2025 um 22:10 Uhr stoppte die Polizei einen 17-jährigen Fahrer eines Opel Astra. Der Grund war ein Rotlichtverstoß.

Der Fahrer darf grundsätzlich Kraftfahrzeuge führen, doch für das Begleitete Fahren war eine Begleitperson vorgeschrieben. Diese Begleitperson war zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht anwesend.

Aufgrund des Rotlichtverstoßes und des fehlenden Begleiters wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dem Fahrer drohen neben einem deutlich höheren Bußgeld auch eine Nachschulung sowie eine Verlängerung der Probezeit.

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