Seit April 2024 spricht die Polizei Dortmund Messertrageverbote aus, die ein bis drei Jahre gültig sind. Stand 30. Dezember 2025 waren es insgesamt 205 Verbote.
Zu Beginn der Maßnahme musste eine Task Force gebildet werden, um Fälle zu finden, in denen ein solches Verbot wirksam wird. Heute gehört die Prüfung dieser Verbotsverfahren zum regulären Arbeitsablauf.
In der Praxis bedeutet das: Wenn eine Strafanzeige wegen Messerkriminalität bearbeitet wird, erfolgt eine standardisierte Prüfung. Auch in anderen Situationen, etwa bei Personendurchsuchungen, kann eine Prüfung angeregt werden.
Polizeipräsident Gregor Lange betont: Bereits im Laufe des Jahres zeichnete sich ab, dass die Messerkriminalität in Dortmund und Lünen weiter rückläufig ist. Eine erste Trendwende war schon 2024 sichtbar. Bis Jahresende 2025 wurden 458 Delikte registriert, bei denen ein Messer zum Einsatz gekommen ist (2024: 482 Delikte). Das ist ein Rückgang von 4,98 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (Stand: 30.12.2025).
Besonders auffällig ist die Entwicklung bei Kontrollen im Innenstadtbereich und in der Nordstadt. Insgesamt wurden dabei 266 Personen kontrolliert, gegen die ein Verbot bestand, ohne dass ein Messer gefunden wurde. Gleichzeitig fielen 61 Personen bei Kontrollen auf, die trotz gültiger Verbotsverfügung doch ein Messer mitgeführt hatten.
Man kann nicht genau messen, wie viele Straftaten an einem einzelnen Tag verhindert wurden. Neben dem Zwangsgeld konnten in vielen Fällen die Messer auch gleich eingezogen werden. Ob durch die Androhung von 250,- Euro Zwangsgeld, durch die Kontrollmaßnahmen oder durch die persönliche Ansprache der zuständigen Beamten, Messerstraftaten sind weniger geworden. Wir sehen: Wir sind auf dem richtigen Weg.