Am Silvester-Morgen kontrollierten Einsatzkräfte des Zolls in einem Richtung Schweiz fahrenden Fernzug nahe Weil am Rhein einen 42-jährigen italienischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung stellten sie den Haftbefehl fest und übergaben den Mann zuständigkeitshalber an die Bundespolizei.
Der Mann war wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Da die Bewährung widerrufen worden war, hätte er die Freiheitsstrafe antreten müssen. Da er dies nicht getan hat, wurde der Haftbefehl vollstreckt.
Der 42-Jährige wurde daraufhin festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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