Georgier nach Grenzübertritt nach Deutschland – am selben Tag zurück nach Georgien

Ein georgischer Staatsangehöriger stand kurz nach Mitternacht an der Grenze. Die polnischen Grenzbehörden verweigerten ihm die Einreise, weil eine gültige Einreiseberechtigung fehlte.

Bei der anschließenden Kontrolle durch die Bundespolizei stellte sich heraus, dass auch die Voraussetzungen für eine Einreise nach Deutschland nicht vorlagen.

Außerdem war der Mann von der Staatsanwaltschaft Chemnitz zur Feststellung seines Aufenthalts gesucht.
Er war im Jahr 2024 bereits wegen eines unerlaubten Einreiseversuchs nach Deutschland aufgefallen.

In den vergangenen zehn Monaten lebte er in Deutschland ohne gültigen Aufenthaltstitel und arbeitete dort unerlaubt.

Nach Abschluss der weiteren Schritte sollte seine Einreise künftig verhindert werden. Da eine Rückführung nach Polen nicht mehr möglich war, wurde der Mann am selben Tag um 22:05 Uhr über den Flughafen München nach Georgien zurückgewiesen.