Am 4. Januar 2026 gegen 13:30 Uhr erschien ein 31-jähriger Rumäne als Fahrer eines rumänischen Fahrzeugs auf der B 178n bei Zittau zur Einreisekontrolle. Bei der Überprüfung seiner Personalien fanden die Polizisten heraus, dass der Mann von Amtsgericht Nürnberg wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 50,00 Euro verurteilt wurde. Da er diese Strafe noch nicht gezahlt hatte, sollte er für 10 Tage eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Er war allerdings in der Lage die geforderte Gesamtstrafe in Höhe von 1.077,50 Euro vor Ort zu zahlen und konnte somit weiterreisen.
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